Die Sanierungssatzung legt die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen fest und bildet die Basis für die Inanspruchnahme der Fördermittel.
Die Städtebauförderung unterstützt Kommunen wie den Markt Feucht bei der städtebaulichen Entwicklung und Sanierung durch finanzielle Zuschüsse und steuerliche Vorteile.
- Anreiz für Investitionen: Steuerliche Abschreibungen fördern Investitionen in die Modernisierung und Sanierung von Immobilien.
- Steigerung der Lebensqualität: Die Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Lebensqualität und Attraktivität des Sanierungsgebietes bei.
- Erhaltung historischer Substanz: Denkmalgeschützte Gebäude werden erhalten und modernisiert.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Sanierungsmaßnahmen beinhalten oft auch umweltfreundliche Verbesserungen, wie die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Schaffung von Grünflächen.
Diese Maßnahmen und steuerlichen Anreize unterstützen die städtebauliche Entwicklung und sorgen dafür, dass sowohl die Gemeinde als auch die Eigentümer von den Sanierungsmaßnahmen profitieren.
Finanzielle Zuschüsse
- Bund und Länder: Stellen Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, die Kommunen beantragen können.
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten: Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können von verschiedenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, wenn sie ihre Gebäude modernisieren oder instandsetzen:
- Abschreibung nach § 7h EStG: Modernisierungs- und Instandsetzungskosten können über 12 Jahre abgeschrieben werden:
- 8 Jahre lang jeweils 9%
- Danach 4 Jahre lang jeweils 7%
- Sonderabschreibung nach § 7i EStG: Für denkmalgeschützte Gebäude gelten ähnliche Abschreibungsregeln:
- 8 Jahre lang jeweils 9%
- Danach 4 Jahre lang jeweils 7%
- Erhöhte Absetzungen nach § 10f EStG: Bei selbstgenutztem Wohneigentum können Modernisierungskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden:
- 10 Jahre lang jeweils 9%
Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
- Bescheinigung der Gemeinde: Die Maßnahmen müssen von der Gemeinde als im Sinne der Sanierungsziele notwendig bestätigt werden.
- Durchführung im Sanierungsgebiet: Die Maßnahmen müssen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet erfolgen.
- Zustimmung der Denkmalschutzbehörde: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
- Einstimmige Beschlussfassung: Die einhellige Zustimmung des Marktgemeinderats nach einer angeregten Diskussion zeigt die breite Unterstützung und das gemeinsame Interesse an der positiven Entwicklung des Marktes Feucht. Damit haben wir die Grundlage für die kommenden Schritte.
Fazit
Die Billigung des Ergebnisses der Voruntersuchung zum Sanierungsgebiet ist ein entscheidender Meilenstein. Sie ermöglicht nicht nur die gezielte Verbesserung des betroffenen Gebiets, sondern bietet auch wirtschaftliche und steuerliche Vorteile, die der gesamten Gemeinde zugutekommen.
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